Fragen und Antworten zum elektronischen Einspruchsverfahren (ERiC)

11. Dezember 2016

Bereits seit 2010 konnte man ERiC bei sächsischen Finanzämtern nutzen.
Seit August 2016 besteht für alle kommerziellen Anbieter von Steuer-, Finanz- oder Lohnbuchhaltungsprogrammen mit der Integration der Elster-Clientsoftware („ERiC“) die Möglichkeit, ebenfalls die elektronische Einspruchsübermittlung anzubieten. Inwiefern das genutzte Produkt bereits die elektronische Einspruchsübermittlung unterstützt, erfahren Sie von Ihrem Softwareanbieter (Datev eG seit 26.02.2016: ELSTER (ERiC)-Version).
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