+++ COVID-19 Pandemie: Informationen +++
In der chinesischen Kalligrafie beinhaltet das Wort Krise zwei Schriftzeichen: Gefahr und Gelegenheit. Die Botschaft: In jeder Krise stecke ein „Sowohl-als-auch“.
Downloads
- DATEV Mittelstand Corona-Release
- Download-Link (1,2 GB): Download DATEV Mittelstand 2020 – Service-Release (für V. 8.28) (Infos zum Service-Release: Link)
Kurzmeldungen & Informationen zum Nachlesen
Informationen zu Nachlesen:
- Dt. Steuerberater-Verband (DStV):Übersicht Corona – Information im Überblick nach Themen sortiert (Neuerungen sind farblich markiert)
- DStV YouTube Kanal: DStV-YouTube-Kanal
- MwSt.-Senkung Guide (mit wieviel MwSt. stelle ich meine Rechnung?)
- Bundesregierung:
- Bundessteuerberaterkammer (BStBK) FAQ:
Kurzmeldungen (Wirtschaft):
Kurzmeldungen (Steuern und Förderung)
- Nordrein-Westfalen hat das laufende Rückmeldeverfahren bis zur Klärung offener Punkte mit dem Bund angehalten. Näheres erfahren Sie hier. Weite Fragen beantwortet die Hotline zum Rückmeldeverfahren unter: 0211/7956 4995
- zweiten Corona-Steuerhilfegesetz (Auszug): Umsetzung des Konjunkturprogramms.
Der Bundestag hat das Gesetz in 2./3. Lesung am 29.06.2020 verabschiedet. Der Bundesrat hat in einer Sondersitzung am gleichen Tag zugestimmt. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden.- Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats verschoben.
- Für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 300 Euro gewährt.
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird befristet auf zwei Jahre von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben
- Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert sowie ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen.
- Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 25 Prozent, höchstens das 2,5-fache der linearen Abschreibung, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden.
- Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen, die keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer haben, wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 40.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht.
- Vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfristen des § 6b EStG um ein Jahr.
- Verlängerung der in 2020 endenden Fristen für die Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG um ein Jahr.
- Der Ermäßigungsfaktor in § 35 EStG wird von 3,8 auf 4,0 angehoben.
- Bei der Gewerbesteuer wird der Freibetrag für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nummer 1 GewStG auf 200.000 Euro erhöht.
- Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf 4 Mio. Euro im Zeitraum von 2020 bis 2025.
- Bei der Verjährungsfrist gilt § 78b Absatz 4 StGB entsprechend. In § 375a AO wird geregelt, dass in Fällen der Steuerhinterziehung trotz Erlöschens des Steueranspruchs nach § 47 AO eine Einziehung rechtswidrig erlangter Taterträge nach § 73 des Strafgesetzesbuches angeordnet werden kann. Nach § 376 Absatz 3 AO wird die Grenze der Verfolgungsverjährung auf das Zweieinhalbfache der gesetzlichen Verjährungsfrist verlängert.
Quelle und weitere Informationen:
Bundestag, Online-Information am 29.06.2020
Bundesrat, Online-Information am 29.06.2020
- Überbrückungshilfen seit 04.06.2020 (Auszug)
- Juni bis August für besonders betroffene Branchen: Antrag, wenn Umsätze coronabedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern (hierzu verweisen wir auf unser Mandanten Rundschreiben).
- Erstattung bis zu 50 % fixen Betriebskosten, max. 150.000 € für 3 Monate
- Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 € nur in begründeten Ausnahmefällen
- Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen
- 30.04.2020: 2 Mrd. Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups steht
- Maskenpflicht zur Verminderung der Corona-Infektionsgefahr in allen Bundesländern (in NRW ab 27.4.2020; für Kinder ab Schuleintritt) gilt für öffentlichen Nahverkehr, für Einzelhandelsgeschäfte, Wochenmärkte und Arztpraxen.
- Bei Handwerks- und Dienstleistungen gilt die Maskentragungspflicht, wenn der vorgeschriebene Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
- Bußgeldregelung hat das Land nicht erlassen; Ordnungsamt soll kontrollieren.
- BMF 24.04.2020: Corona-Sofortmaßnahme: Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019 mittels pauschal ermittelten Verlustrücktrags
- Land NRW erklärt Steuerberater zum systemrelevanten Beruf: Im Land Nordrhein-Westfalen sind Steuerberater in den Katalog der systemrelevanten Berufe aufgenommen worden (ab 23.04.2020)
- Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW): Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie (Relevanz für HGB-/IFRS-Rechnungslegung für Abschlüsse, Berichtsperioden und Lageberichte)
- Arbeitsministerium: Vorlage eines „SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard“ (insb. Punkt 4 „Infektionsschutzmaßnahmen für Baustellen (…)“)
- Aktualisierung (17.04.2020) Bundesfinanzministerium (BMF) Fragenkatalog: Hier geh es zum FAQ „Corona“ (Steuern)
- NRW Soforthilfe 2020: Ab dem 17.04. wird das Formular wieder freigeschaltet
- Der Antrag war offline zum Schutz vor Betrug; es erfolgt nun eine Kooperation mit dem Finanzamt (IBAN muss dem Finanzamt bekannt sein).
- Ab KW17 werden Überweisungen fortgesetzt.
- Bei Betrugsverdacht wurde ein Postfach eingerichtet
- Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020.
- Wirtschaftsministerium: Neue FAQ (Allgemeine Fragen und Antworten zur Antragstellung) am Ende der Website wirtschaft.nrw zu finden (unten); z.B.:
- Überkompensation (Überschüsse) müssen nach 3 Monaten zurückgezahlt werden
- Prüfung über die Steuererklärung; bei unberechtigten Inanspruchnahme droht Subventionsbetrug (strafrechtlichen Verfolgung) sowie Rückforderung des Zuschusses
- Zudem: Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete der Privatwohnung oder Krankenversicherungsbeiträge sind nicht durch die Soforthilfe des Bundes abgedeckt
- Bundesregierung / KfW für KMU (ab 10 Mitarbeitern) „KfW-Schnellkredit 2020„: Darlehen i. H. v. 3 Monatsumsätzen (max. 800.000 Euro, 3 %, 10 Jahre) und 100 Prozent Haftungsfreistellung für den Finanzierungspartner (keine Risikoprüfung)
- Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BSI): Bauvertragliche Fragen (Fortführung der Baumaßnahmen, Bauablaufstörungen)
- Arbeitgeber Lohnsteueranmeldung: zweimonatige Fristverlängerung für Lohnsteueranmeldung (LSt. zum 10.04.2020) beantragen
- Pressemitteilung BMF: „In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt“ (zw. 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn)
- Bundesagentur für Arbeit: Warnung vor Phishing-Mails in Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld
- NRW: Fristverlängerung für Abgabe der Jahressteuererklärung, Nachreichung von angeforderten Unterlagen/Belegen sowie Antrag auf Erlass festgesetzter Verspätungszuschläge bei (rückwirkender) Fristverlängerung (Link zum Antrag)
- Notfall-Kindergeldzuschlag: Nach Einkommensprüfung auf Antrag
- Mietrecht: Kündigungsverbot für Vermieter bis 30. Juni 2020
- Moratorium (bis 30.06.2020): Verbraucher und Kleinstunternehmer (bis 9 Beschäftigte; Jahresumsatz 2 Mio.) erhalten ein Leistungsverweigerungsrecht bei wesentlichen Dauerschuldverhätnissen
- Handlungsfähigkeit von Unternehmen (Beschluss Bundestag 29.03.2020) für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, eG): virtuelle Hauptversammlungen und schriftliche oder elektronische Beschlussfassun bis zum 31.12.2020
- GKV-Spitzenverband Stundungen (26.03.2020) FAQ-Katalog
Arbeitshilfen Bau Branche:
- BG Bau: Umgang mit dem Thema Coronavirus
- Einverständniserklärung zur Einführung von Kurzarbeit
- Anzeige über Arbeitsausfall KUG (Antrag „Corona-Kurzarbeitergeld“)
- Merkblatt für Arbeitgeber „C-KUG“ („Corona-Kurzarbeitergeld“)
Arbeitshilfen Finanzamt:
Münster
- Stundung der Gewerbesteuer möglich: Ab sofort können Unternehmen bei der Stadt Münster den Antrag auf Stundung der Gewerbesteuerzahlungen stellen
NRW Soforthilfe 2020
- Neue FAQ (Allgemeine Fragen und Antworten zur Antragstellung) am Ende der Website wirtschaft.nrw zu finden (unten)!
- Bspw.: Überschüsse müssen zurückgezahlt werden
- Bitte beachten: Der Bescheid über die Bewilligung der Soforthilfe NRW (Billigkeitszuschuss) enthält Rechtschreibfehler und diverse andere Unstimmigkeiten
- NRW-Soforthilfe 2020: Ab Freitag (27.03.2020):
Eckdaten:- Antrag: Elektronische Antragsverfahren finden Sie hier: Antragsformular: http://soforthilfe-corona.nrw.de/
- Frist: 30. April 2020; Antrag nur elektronisch vom Unternehmer selbst für den Haupterwerb möglich
- Das Antragsformular verlangt keine Nachweise. Der Antragsteller versichert lediglich, dass er in Folge der Corona-Pandemie einen Umsatzeinbruch erlitten hat. Das ist durch einen Vorher-nachher-Vergleich zu ermitteln. Die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat müssen mehr als halbiert sein.
- Der Zuschuss ist als Betriebseinnahme zu versteuern – unterliegt jedoch nicht der Umsatzsteuer
- 9.000 Euro für Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
- 15.000 Euro für mit bis zu 10 Beschäftigten,
- 25.000 Euro für mit bis zu 50 Beschäftigten (Land NRW)
- Voraussetzung:
- Hauptsitz in NRW
- dauerhafte Tätigkeit, Antrag nur für den Haupterwerb möglich
- mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sind oder
- die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind (für einen noch im März oder im April gestellten Antrag werden die Umsätze im Monat März 2020 gegenüber dem Monat März 2019 zugrunde gelegt. Kann der Vorjahresmonat nicht herangezogen werden (z.B. bei Gründungen), gilt der Vormonat oder
- die Möglichkeiten den Umsatz zu erzielen durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt oder
- die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass)
- Unterlagen für Antrag: amtliches Ausweisdokument, Handelsregisternummer, Steuernummer, Bankverbindung, Art des Gewerbes und Anzahl der Beschäftigten