Aktuelle Nachrichten Steuern, Recht und Wirtschaft
- Die im BMF-Schreiben vom 4. April 2023 enthaltene Nichtbeanstandungsregelung wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert (Az. III C 2 – S-7221 / 19 / 10002 :004).
- Das AG München entschied in einem Familienstreit um Haustürschlüssel unter Nachbarn, dass ein Schadensersatzanspruch wegen eines nicht zurückgegebenen Schlüssels allenfalls in Höhe der Kosten für einen Ersatzschlüssel besteht, nicht aber in Höhe der Kosten des Ersatzes des Schlosses (Az. 222 C 14447/23).
- Versenden Rechtsanwaltsfachangestellte (ReFa) Schriftsätze über den persönlichen beA-Zugang des Anwalts, so ist dies rechtswidrig und die Rechtshandlung unwirksam, so der BGH (Az. 2 StR 39/23). Darauf weist die BRAK hin.
- Die Satzungsversammlung der BRAK hat in ihrer Sitzung im Mai 2023 klargestellt, dass Fachanwaltsfortbildungen innerhalb einer gewissen Frist nachholbar sind. Zudem hat sie darüber beschlossen, wie Berufsausübungsgesellschaften für die Einhaltung des Berufsrechts zu sorgen haben. Diese Änderungen sind am 01.10.2023 in Kraft getreten.
- Das OLG Frankfurt hat der Tochter der Deutschen Bahn wegen Irreführung das Anbieten der irreführenden Suchoption „Schnellste Verbindung anzeigen“ untersagt (Az. 6 W 61/23).
- Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden. So entschied das FG Münster (Az. 11 K 1588/23 Kg (PKH)).
- Das SG Aachen entschied zum Anspruch eines querschnittsgelähmten Studenten auf Versorgung mit einem motorbetriebenen, computergesteuerten Exoskelett (Az. S 15 KR 68/19).
- Laut Bundesregierung treten im Oktober 2023 folgende Änderungen in Kraft: Bei der Strafzumessung in Verfahren wird nun auch gewürdigt, ob Tatmotive geschlechtsspezifisch oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtet waren. Außerdem wird in der EU der Verkauf von Mikroplastik schrittweise verboten.
- Frauen in West- wie in Ostdeutschland haben in Puncto Bildung, Erwerbstätigkeit und soziale Absicherung in den vergangenen Jahren gegenüber Männern aufholen können. Trotzdem gibt es bei der Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen Ost und West. Das geht aus einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung hervor.
- Das BMF hat u. a. die WPK gebeten, ihre Mitglieder auf die Notwendigkeit der Eintragungen von Rechtseinheiten im Transparenzregister hinzuweisen. Sofern Eintragungen noch nicht erfolgt sind, sollten diese vordringlich nachgeholt werden.
(Wir danken unserem Partner DATEV eG, Nürnberg für die Quellen)