11. Dezember 2016

DStR: Korrekturvorschriften 2.0 (Digitalisierung)

Der Gesetzgeber geht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung. So soll entsprechend dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens1 die AO den Anforderungen einer zunehmenden Digitalisierung und Automatisierung des Besteuerungsverfahrens angepasst werden.2 In § 155 Abs. 4 und 5 AO nF3 soll nunmehr die Rechtsgrundlage für ein voll automationsgestütztes Veranlagungsverfahren gesetzlich reglementiert werden. Um dabei auftretenden Fehlerquellen entgegenzuwirken, wird zeitgleich eine neue Korrekturvorschrift in § 173a AO nF mit dazugehöriger Ablaufhemmung in § 171 Abs. 2 S. 2 AO nF eingeführt.
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