Bundestag: Verlustabzug von Körperschaften
11. Dezember 2016
Der Bundestag hat am 1.12.2016 einen Gesetzesentwurf angenommen, mit welchem die bisher bestehenden Einschränkungen bei der Verlustnutzung durch Körperschaften ganz entscheidend verbessert werden sollen.
Diese Neuregelungen werden rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft treten.
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