DStV: Bürokratieentlastungsgesetz II – Entwurf

11. Dezember 2016

Im Gespräch ist

  • die Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von 17.500 € auf 20.000 €,
  • die Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinbetragsgrenze von geplant 200 € auf 400 €,
  • die Rückkehr zur Rechtslage vor dem 1.1.2006 bei der Fälligkeit von
    Sozialversicherungsbeiträgen,
  • die generelle Verkürzung der Aufbewahrungspflichten und
  • die Anhebung der umsatzsteuerlichen Istbesteuerungsgrenze von 500.000 € auf 600.000 €.

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