DStV: Bürokratieentlastungsgesetz II – Entwurf
11. Dezember 2016
Im Gespräch ist
- die Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von 17.500 € auf 20.000 €,
- die Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinbetragsgrenze von geplant 200 € auf 400 €,
- die Rückkehr zur Rechtslage vor dem 1.1.2006 bei der Fälligkeit von
Sozialversicherungsbeiträgen, - die generelle Verkürzung der Aufbewahrungspflichten und
- die Anhebung der umsatzsteuerlichen Istbesteuerungsgrenze von 500.000 € auf 600.000 €.
Kategorien: Allgemein, AO, ESt, USt | Keine Kommentare