BFH (ESt): Kosten für die Erneuerung einer Einbauküche

11. Dezember 2016

Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht – als sog. Erhaltungsaufwand – sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut, das auf zehn Jahre abzuschreiben ist (Änderung der Rechtsprechung: BFH, Urteil v. 03.08.2016 – IX R 14/15; veröffentlicht am 07.12.2016).
(zum Volltext // siehe auch DStR 2016, 2846)

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