Über 40 Jahre Expertise in Steuer- und Betriebsberatung für das Baugewerbe und Freiberufler in NRW

Betriebsberatungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Münster

4x Auszeichnung unter den besten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Deutschlands für das Jahr 2024.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

Wir blicken inzwischen auf über 40 Jahre Erfahrung zurück und beraten kleine und mittelständische Unternehmen (insb. Bauhaupt- und Baunebengewerbe) sowie Freiberufler und berufsständische Einrichtungen des Bauhandwerks (Berufsverbände) in sämtlichen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Bereichen in Münster, Umgebung und überregional in NRW.

Wir begleiten unsere Mandanten neben den klassischen Beratungsbereichen wie Steuer- und Betriebsberatung oder Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen auch bei Finanzierungsplanungen (auf privater und unternehmerischer Ebene), Bewertungen von Immobilien und Unternehmen, um eine nachhaltige Vermögenssicherung zu gewährleisten.

Für uns kombiniert die Steuer- und Betriebsberatung eine ideale Schnittmenge aus der Arbeit mit Zahlen und Menschen. Dabei stellen wir uns den Herausforderungen der Digitalisierung und arbeiten zunehmend papierlos mit unseren Mandanten.

Alle weiteren Leistungen im Überblick

  • Steuerrechtliche Beratung von Unternehmen, Gesellschaften und Konzernen (im Übrigen auch Vereinigungen, Verbände, Genossenschaften)

     

  • Umwandlungen und Umstrukturierungen

     

  • Holding-Strukturen

     

  • Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolge

     

  • Optimierung von Prozessen

     

  • Digitaler Belegaustausch sowie

     

  • Verfahrensdokumentation nach GoBD

     

  • Betriebs- und Kalkulationsberatung, insbesondere im Bauneben- und Bauhauptgewerbe (Dachdecker-, Zimmerei- und Klempnereibetriebe)
    z.B. die Ermittlung des optimalen Kalkulationsstundensatzes
  • Baulohnabrechnungen insbesondere Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug/Kug)
  • Deklarationsberatung

     

  • Beratung bei der steuerlichen Gestaltung von Ge­sell­schafts­ver­trä­gen

     

  • Erstellung der Jahresabschlüsse und Berichte über Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen 
    (von Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten, Personengesellschaften, Einzelunternehmern)
    • Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen
    • Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
    • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR gem. § 4 Abs. 3 EStG)
    • Erstellung des Anhangs und des Bilanzberichtes
  • alle weiteren steuerberatenden Tätigkeiten 
    wie beispielsweise:

  • Erstellung von Steuererklärungen wie z. B:
    • Einkommensteuererklärung
    • Körperschaftsteuererklärung
    • Gewerbesteuererklärung
    • Umsatzsteuererklärung
    • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung

  • Finanzbuchhaltung
    • Erstellung der Offenen Posten-Liste
    • Anlagenbuchhaltung
    • Kostenrechnung
    • Konsolidierung
    • Betriebswirtschaftliche Analyse (z.B. kurzfristige Erfolgsrechnung, Vorjahresvergleich)
    • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung

  • Lohnbuchhaltung
    • Erstellung der Lohnabrechnungen und Überweisungsträger
    • Erstellung der Anmeldungen
    • Lohnsteuer, Krankenkassen, LAK, ZVK, Berufsgenossenschaften etc.
    • Ausfüllen von Verdienstbescheinigungen
    • Abrechnung von Überbrückungsgeld, Zuschuss-Wintergeld, Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld (früher Winterausfallgeld bzw.  Schlechtwettergeld genannt)
    • Abrechnung bei Kurzarbeit
    • alle weiteren Besonderheiten der Baulohnabrechnungen,  insbesondere Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug/Kug)

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Bei weiteren Anliegen oder Fragen rufen Sie uns gerne an.